Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk Lütjenburg
Nach den Bestimmungen der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein sind für das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Schiedspersonen zuständig. Hierbei handelt es sich um Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche und Ansprüche aus dem Nachbarrecht, sowie wegen Verletzung der persönlichen Ehre.
Das Schlichtungsverfahren wird auf Antrag einer oder beider Parteien eingeleitet.